Kosten / Gebühren

Meine Kosten betragen:

  1. Erstberatung

    Die anwaltliche Erstberatung kostet 190,00 € + 19 % Mehrwertsteuer = 36,10 €, insgesamt 226,10 €.

  2. Kosten für die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung

    Zur Höhe können an dieser Stelle keine Angaben gemacht werden. Die Komplexität und der Bearbeitungsaufwand unterscheiden sich von Fall zu Fall extrem. Sobald Klarheit besteht, werden Honorarvorschläge unterbreitet. In Betracht kommen Stundenhonorarvereinbarungen, Pauschalhonorarvereinbarungen, Vergütungen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, Anlehnung an andere Vergütungsvereinbarungen, zum Beispiel Anwendungen der Regeln für die Testamentsvollstreckervergütung etc.

  3. Notarielle Tätigkeiten

    Die Tätigkeit als Notar wird nach der Kostenordnung für die Notare abgerechnet. Diese Kostenordnung ist verbindlich. In diesem Bereich sind Vereinbarungen über die Höhe der Kosten gesetzlich verboten. Natürlich wird die Höhe der Kosten mitgeteilt, wenn ein Auftrag für eine notarielle Tätigkeit erteilt wird.








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