Glossar - Erbrecht von A - Z
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y ZVorweggenommene Erbfolge
Unter „vorweggenommener“ Erbfolge versteht man alle Vermögensübertragungen unter Lebenden, insbesondere Schenkungen, die in der Erwartung vorgenommen werden, dass der Erwerber im Erbfall das Vermögen ohnehin erhalten sollte. Folgende Ziele können mit einer „vorweggenommenen Erbfolge“ erreicht werden:Reduzierung der Steuerlast
Erhaltung des Familienvermögens
Versorgung des Schenkers und seiner Familie
Pflichtteilsminderung