Glossar - Erbrecht von A - Z
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y ZNotwendige Streitgenossenschaft
Eine Streitgenossenschaft liegt vor, wenn auf der Kläger- und/oder Beklagtenseite in einem Gerichtsverfahren mehrere Personen klagen oder verklagt werden. Die Streitgenossenschaft ist eine notwendige, wenn die Gerichtsentscheidung gegenüber allen Streitgenossen nur einheitlich ausfallen kann, § 62 der Zivilprozessordnung.
Dies ist häufig bei Prozessen von und/oder gegen Miterben der Fall, weil, wenn eine Gerichtsentscheidung die gesamte Erbengemeinschaft betrifft, gegenüber einem Miterben nicht anders ausfallen kann, als gegenüber den anderen.