Glossar - Erbrecht von A - Z
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y ZNachlassverbindlichkeiten
Es gibt Schulden, die der Erblasser hinterlassen hat (Erblasserschulden) und Erbfallschulden, also solche, die durch den Sterbefall entstanden sind (z.B. Pflichtteilsrechte, Auflagen, Vermächtnisse, auch: Bestattungskosten), §§ 1967, 1968 BGB.
Liegen die Schulden über dem positiven Nachlass, ist der Nachlass überschuldet und der Erbe sollte die Erbschaft ausschlagen oder eine Beschränkung der Haftung herbeiführen.