Glossar - Erbrecht von A - Z
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Sind Anhaltspunkte vorhanden, dass jemand eines unnatürlichen Todes verstorben ist oder wird der Leichnam eines Unbekannten aufgefunden, sind die Polizei- und Gemeindebehörden zur sofortigen Anzeige an die Staatsanwaltschaft oder an das Amtsgericht verpflichtet. Zur Bestattung ist die schriftliche Genehmigung der Staatsanwaltschaft einzuholen, § 159 Abs. 2 Strafprozessordnung.