Glossar - Erbrecht von A - Z
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z Hinterbliebenenversorgung
Die
Hinterbliebenenversorgung wird aufgrund der gesetzlichen Unfallversicherung gewährt. Diese Form der Rente wird gewährt, wenn ein Versicherter aufgrund eines Arbeitunfalles verstirbt. Man unterscheidet folgende Versorgungsleistungen: Sterbegeld, Überführungskosten, Witwen- und Witwerrenten, sog. Geschiedenenrenten, Waisenrenten, Elternrenten, Verschollenheitsrenten, Hinterbliebenen-Beihilfen, Renten- und Heiratsabfindungen, wiederaufgelebte Witwen- und Witwerrenten.