Glossar - Erbrecht von A - Z

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Hinterbliebenenversorgung

Die Hinterbliebenenversorgung wird aufgrund der gesetzlichen Unfallversicherung gewährt. Diese Form der Rente wird gewährt, wenn ein Versicherter aufgrund eines Arbeitunfalles verstirbt. Man unterscheidet folgende Versorgungsleistungen: Sterbegeld, Überführungskosten, Witwen- und Witwerrenten, sog. Geschiedenenrenten, Waisenrenten, Elternrenten, Verschollenheitsrenten, Hinterbliebenen-Beihilfen, Renten- und Heiratsabfindungen, wiederaufgelebte Witwen- und Witwerrenten.