Kosten / Gebühren
Meine Kosten betragen:
- Erstberatung
Die anwaltliche Erstberatung kostet 190,00 € + 19 % Mehrwertsteuer = 36,10 €, insgesamt 226,10 €. - Kosten für die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung
Zur Höhe können an dieser Stelle keine Angaben gemacht werden. Die Komplexität und der Bearbeitungsaufwand unterscheiden sich von Fall zu Fall extrem. Sobald Klarheit besteht, werden Honorarvorschläge unterbreitet. In Betracht kommen Stundenhonorarvereinbarungen, Pauschalhonorarvereinbarungen, Vergütungen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, Anlehnung an andere Vergütungsvereinbarungen, zum Beispiel Anwendungen der Regeln für die Testamentsvollstreckervergütung etc. - Notarielle Tätigkeiten
Die Tätigkeit als Notar wird nach der Kostenordnung für die Notare abgerechnet. Diese Kostenordnung ist verbindlich. In diesem Bereich sind Vereinbarungen über die Höhe der Kosten gesetzlich verboten. Natürlich wird die Höhe der Kosten mitgeteilt, wenn ein Auftrag für eine notarielle Tätigkeit erteilt wird.
PUBLIKATIONEN
28.03.2009Finanztest Spezial Erben und vererben
Stiftung Warentest23.10.2006