Glossar - Erbrecht von A - Z
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z Aufgebotsverfahren
Das
Aufgebotsverfahren ist ein auch bei Anwälten regelmäßig unbekanntes aber sehr wichtiges Verfahren im Zusammenhang mit der Haftung des
Erben für die Schulden des Erblassers. Wenn der
Erbe alles richtig macht, wird er immer nur mit dem
Nachlass für die Schulden des Verstorbenen haften (Ausnahme: Beerdigungskosten, die vom Sozialamt verauslagt werden). Durch das
Aufgebotsverfahren werden die Nachlassgläubiger aufgefordert,ihre Forderungen anzumelden.