Glossar - Erbrecht von A - Z
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z Anrechnung auf den Pflichtteil
Anrechnung bedeutet, dass sich der Pflichtteilsberechtigte eine Zuwendung, die er vom
Erblasser zu dessen Lebzeiten erhalten hat, auf seinen
Pflichtteil anrechnen lassen muss. Hat der
Erblasser dem Pflichtteilsberechtigten unter Lebenden eine Zuwendung gemacht und dabei bestimmt, dass sie auf den
Pflichtteil anzurechnen ist, so hat sich der Pflichtteilsberechtigte die Zuwendung auf den
Pflichtteil anrechnen zu lassen. Hierunter fallen alle Schenkungen, auch sog. Ausstattungen (Zuwendung zum Zecke der Existenzgründung, Existenzssicherung, Existenzförderung) soweit der
Erblasser zu ihnen nicht verpflichtet war.