Glossar - Erbrecht von A - Z
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z Ablieferungspflicht eines Testaments
Jeder der ein –
Testament in Besitz hat, ist verpflichtet, es schnellstmöglich an das –
Nachlassgericht abzuliefern, sobald er weiss, dass der Erblasse gestorben ist. In Baden-Württemberg ist
Nachlassgericht das jeweilige Notariat, in den anderen 15 Bundesländern ist das
Nachlassgericht eine Abteilung des Amtsgerichtes. Das
Testament ist abzuliefern, egal ob das
Testament widerrufen wurde, ob es gültig ist oder nicht. Die Beurteilung der Frage, ob das
Testament gültig ist oder nicht steht nämlich nicht dem Besitzer, sondern alleine dem
Nachlassgericht zu. Die Ablieferung kann durch ein Zwangsgeld erzwungen werden. Wer ein
Testament beschädigt, vernichtet oder unterdrückt, ist wegen eines Vergehens der Urkundenunterdrückung strafbar und den wirklichen –
Erben gegenüber schadenersatzpflichtig.