Die Vorsorgevollmacht
Viele Menschen wollen, dass in einem Notfall eine Vertrauensperson stellvertretend für sie Entscheidungen trifft, alltägliche Angelegenheiten regelt und das Vermögen verwaltet. Um einem 'Bevollmächtigten' die Möglichkeit zu geben, all das zu tun, was Sie ihm als Aufgabe übertragen wollen, können Sie eine so genannte 'Vorsorgevollmacht' unterzeichnen.Dateityp: application/pdf
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PUBLIKATIONEN
28.03.2009Finanztest Spezial Erben und vererben
Stiftung Warentest23.10.2006