Banken und Erbrecht

Für keine Bank oder Sparkasse ist es einfach, sich korrekt zu verhalten, wenn ein Kunde gestorben ist und keinen Bevollmächtigten eingesetzt hat. Kein Geldinstitut lässt sich gerne nachsagen, das Geld ihrer Kunden zu veruntreuen. Angehörige und Erben können nicht damit rechnen, dass sie sofort über die Konten und Schließfächer des Verstorbenen verfügen können.

Dateityp: application/pdf
Dateigröße: 68.1 KB










mehr Bücher

PUBLIKATIONEN

28.03.2009

Finanztest Spezial Erben und vererben

Stiftung Warentest

23.10.2006

Testamentsgestaltung

C. H. Beck

mehr Publikationen