Banken und Erbrecht
Für keine Bank oder Sparkasse ist es einfach, sich korrekt zu verhalten, wenn ein Kunde gestorben ist und keinen Bevollmächtigten eingesetzt hat. Kein Geldinstitut lässt sich gerne nachsagen, das Geld ihrer Kunden zu veruntreuen. Angehörige und Erben können nicht damit rechnen, dass sie sofort über die Konten und Schließfächer des Verstorbenen verfügen können.Dateityp: application/pdf
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PUBLIKATIONEN
28.03.2009Finanztest Spezial Erben und vererben
Stiftung Warentest23.10.2006