Downloads zum Thema Erbrecht und Steuerrecht

Die gesetzliche Erbfolge – Wer erbt ohne Testament?

Viele Menschen nehmen ihre Freiheit, die Vermögensnachfolge nach dem eigenen Tod durch letztwillige Verfügung zu regeln, nicht in Anspruch. Für diesen Fall hat der Gesetzgeber Regelungen geschaffen, die die „gesetzliche Erbfolge“ bilden.

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Die Ehe als Steuerspargemeinschaft

Die Ehe ist aus mehreren Gründen eine Steuerspargemeinschaft. Um bei der Übertragung von Eigentum innerhalb der Familie geschickt und völlig legal Steuern zu sparen, muss man wissen, wann, wo und wie der Bürger dies umsetzen kann.

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Paare ohne Trauschein, aber mit Testament

Die Zahl der nichtehelichen Lebensgemeinschaften in Deutschland steigt. Allein von 1996 bis 2004 verzeichnete das Statistische Bundesamt einen Zuwachs um 34 Prozent auf 2,4 Mio. Für viele Menschen ist diese Lebensform also attraktiv. Doch durch die Brille des Erbrechts- und Steuerexperten gesehen, ist das Zusammenleben ohne Trauschein alles andere als günstig.

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Die Frau als Erblasserin und Erbin

Dieses Kapitel für die Frauen wurde nicht deshalb in den Ratgeber aufgenommen, weil es etwa ein besonderes Erbrecht für die Frau gäbe. Frauen müssen aber aufgrund ihrer Situation in der Gesellschaft und Familie einige Besonderheiten beachten, die hier behandelt werden.

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Schenken und Steuern sparen

Um die Erbschaftsteuer auf einen erträglichen Betrag zu senken, kann man Vermögen zu Lebzeiten schrittweise auf die Familie übertragen und damit alle zehn Jahre die Steuerfreibeträge ausschöpfen. Diese so genannte „vorweggenommene Erbfolge“ zahlt sich allerdings in der Regel erst bei größeren Vermögen aus.

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Banken und Erbrecht

Für keine Bank oder Sparkasse ist es einfach, sich korrekt zu verhalten, wenn ein Kunde gestorben ist und keinen Bevollmächtigten eingesetzt hat. Kein Geldinstitut lässt sich gerne nachsagen, das Geld ihrer Kunden zu veruntreuen. Angehörige und Erben können nicht damit rechnen, dass sie sofort über die Konten und Schließfächer des Verstorbenen verfügen können.

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Erbrecht und Lebensversicherung – Gestaltungsmöglichkeiten und Risiken

Mit einer Lebensversicherung kann man einen Teil der Vermögensnachfolge etwas anders gestalten als über ein Testament. Häufig stellt sich für einen allein verdienenden Ehepartner die Aufgabe, den anderen Partner abzusichern. Dies ist oft schon sehr frühzeitig sinnvoll und erforderlich.

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Das Unternehmertestament – unerlässlich für eine Nachfolgeregelung

Eine Nachfolgeregelung ist nicht nur für ältere Unternehmerinnen und Unternehmer, die kurz vor der Pensionsgrenze stehen, von großer Bedeutung. Auch Selbstständige im Alter von 30, 40 oder 50 Jahren müssen künftig für ihre Firma vorsorgen – sonst werden sie von den Banken bei der Kreditaufnahme mit hohen Zinsen regelrecht bestraft. Doch nicht nur für die Firma, auch für die Familie sollten Unternehmer vorsorgen.

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Die Patientenverfügung

Viele Menschen empfinden es als wichtig, ihren künftigen Ärzten und Pflegekräften mitzuteilen, wie sie eines Tages behandelt und gepflegt werden wollen, wenn sie sich nicht mehr verständlich machen können. Mit einer 'Patientenverfügung' können sie über die Fortführung, die Begrenzung oder den Abbruch medizinischer Maßnahmen in einer unbekannten Zukunft entscheiden.

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Die Vorsorgevollmacht

Viele Menschen wollen, dass in einem Notfall eine Vertrauensperson stellvertretend für sie Entscheidungen trifft, alltägliche Angelegenheiten regelt und das Vermögen verwaltet. Um einem 'Bevollmächtigten' die Möglichkeit zu geben, all das zu tun, was Sie ihm als Aufgabe übertragen wollen, können Sie eine so genannte 'Vorsorgevollmacht' unterzeichnen.

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28.03.2009

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23.10.2006

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