Wer bestimmt über Bestattungsart und -ort?

Immer wieder, gerade bei geschiedenen oder mit neuen Partnern Zusammenlebenden ergibt sich Streit darüber, ob und wie der Verstorbene bestattet werden soll. Derjenige, um den es später einmal geht, kann schriftlich oder mündlich festlegen, wie und wo er begraben werden möchte. Entscheidend ist sein

Immer wieder, gerade bei geschiedenen oder mit neuen Partnern Zusammenlebenden ergibt sich Streit darüber, ob und wie der Verstorbene bestattet werden soll. Derjenige, um den es später einmal geht, kann schriftlich oder mündlich festlegen, wie und wo er begraben werden möchte. Entscheidend ist sein Wille. Dieser muss natürlich irgendwie den Personen bekannt sein, die sich später einmal um seine Beerdigung kümmern. Entscheiden ist der zuletzt geäußerte Wille. Lässt sich dieser Wille nicht feststellen, entscheiden die Angehörigen als Totenfürsorgeberechtigte, bei Streit in dieser Reihenfolge: Ehegatte, Kinder, weitere verwandte. Wenn der Verstorbene wollte, dass sein neuer Lebenspartner sich darum kümmert, muss er dies nachweisbar äußern.








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