Neueinführung der Erbschaft- und Schenkungsteuer in Italien

Italien hat zum 3.10.2006 die Erbschaftsteuer und zum 1.1.2007 die Schenkungsteuer wieder eingeführt. Hinzu kommen ein sog. Hypothekarsteuer von 2 % des Katasterwertes sowie eine Katastersteuer von 1 % des Katasterwertes, unabhängig beim unentgeltlichen Erwerb bei Immobilien sowie beim entgeltlichen

Italien hat zum 3.10.2006 die Erbschaftsteuer und zum 1.1.2007 die Schenkungsteuer wieder eingeführt. Hinzu kommen ein sog. Hypothekarsteuer von 2 % des Katasterwertes sowie eine Katastersteuer von 1 % des Katasterwertes, unabhängig beim unentgeltlichen Erwerb bei Immobilien sowie beim entgeltlichen Erwerb vom Verwandtschaftsverhältnis. Beide letztgenannten Steuern werden bei Immobilien, die für den Erwerber als Erstwohnsitz in Frage kommen, pauschal mit jeweils EUR 168,- erhoben. Beachten sie, dass die Anrechnung nach § 21 ErbStG für die Erbschaft- und Schenkungsteuer möglich ist. Die Hypothekar- und Katastersteuer sind jedoch nicht anrechenbar. Des Weiteren wird die Gegenseitigkeitserklärung mit Italien im Sinne des § 13 Abs. 1 Nr. 16c ErbStG wieder angewendet.








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